Kann nicht jeder:
ChirurgIn werden

Voraussetzung für die chirurgische Laufbahn ist natürlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin. Diese Phase wird offiziell als ärztliche Ausbildung bezeichnet und endet nach der gegenwärtigen Approbationsordnung mit dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Die Berufserlaubnis, die sog. Approbation, wird dann auf Antrag von der zuständigen Behörde des Bundeslandes (in aller Regel das entsprechende Regierungspräsidium) erteilt.

Alle chirurgischen Fachrichtungen fordern in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame und gleich strukturierte basischirurgische Weiterbildung, den sog. Common Trunk. Hier sollen die chirurgischen Grundlagen erlernt werden: das Management von Patienten auf einer chirurgischen Station, in der Ambulanz und auf der Intensivstation. Das operative Handwerk steht in dieser Phase der Weiterbildung noch nicht so im Vordergrund.

An den zweijährigen Common Trunk schließt sich die vierjährige Spezialisierung in einer der acht chirurgischen Säulen an (Special Trunk). Ein Jahr davon kann in einer anderen chirurgischen Säule oder in einer „assoziierten Disziplin“, z. B. Gastroenterologie bei Viszeralchirurgen, abgeleistet werden.

Abschluss: Mündliche Prüfung (Fachgespräch) durch Landesärztekammern.
Eine optionale Zusatzweiterbildung beinhaltet spezielle Qualifikationen, die zusätzlich zu den Facharztkompetenzen erworben werden können. Nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Mindestanforderungen und Prüfungen berechtigt die abgeschlossene Zusatzweiterbildung zum Führen einer Zusatzbezeichnung z. B. Spezielle Orthopädische Chirurgie, Proktologie etc.